Dienstag, 19. April 2011

Erlaubte Akquise - kompakt und verständlich

Klappern gehört zum Handwerk eines jeden Selbstständigen. Wer aber einfach nur aus lauter Vorfreude auf den nächsten zahlenden Kunden drauflos hämmert, landet schnell mit Anwaltspost wieder auf dem Boden der Tatsachen.

Sehr unterschiedlich sind zuweilen die Auffassungen, was denn erlaubt sei und was nicht. Ansichten variieren schon mal, abhängig von Branche, Beruf und Produkt oder Dienstleistung.

Mutmaßliche oder stillschweigende Einwilligung,nette Kontakte und verlockende Websites hin oder her - Ann Yacobi gibt bei akademie.de einen guten Überblick, was nicht nur nervt, sondern definitiv verboten ist. Unterteilt nach verschiedenen Werbemedien und abgerundet durch eine Checkliste, mit deren Hilfe jeder nochmal in sich gehen kann, bevor er sich Ärger ins Haus holt.

Interessanterweise ist der Beitrag nicht von einer Anwältin, sondern einer Texterin verfasst, was der Lesbarkeit in keiner Weise abträglich ist ... Nix für ungut, liebe Anwälte - ihr wisst sicher auch so Bescheid :-)

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Margit Sies-Gurel Kontakt: Alte Landstr. 18 D-85521 Ottobrunn Telefon: 089/ 84 24 67 Margit.Sies@t-online.de Margit Sies-Gurel

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