Mittwoch, 20. Juni 2012

Die mit dem Stempel.

Vereidigte Übersetzer, anerkannte Dolmetscher, zertifizierte Übersetzungsbüros. Welcher Kunde soll sich im Behördendschungel noch zurechtfinden, wenn schon Kollegen aus unterschiedlichen Bundesländern im fachlichen Austausch Mühe haben, den Überblick zu behalten?

Deshalb in Kürze und von vorne:

Der Beruf des Übersetzers ist in Deutschland nicht geschützt.

Das heißt, jeder Nachhilfelehrer, jede ambitionierte Hausfrau und jeder ausgeruhte Vorruheständler, der sich kompetent fühlt und Spaß dabei hat, darf sich als Sprachmittler betätigen. In vielen Fällen funktioniert dies auch ausgezeichnet, und die Auswirkungen fehlerhafter Übersetzungen sind - Gott sei Dank - meist nicht ganz so gravierend wie die Konsequenzen einer stümperhaften Herztransplantation. Aber auch auf den Ärger, der etwa aus einem falsch übersetzten Kaufvertrag resultiert, verzichtet man doch gerne. Behörden sichern sich deshalb gleich ab und akzeptieren nur Übersetzer und Dolmetscher „mit Stempelgewalt“.

Was heißt das im Klartext?

In jedem Bundesland gibt es bei Gericht eine Liste mit Sprachmittlern, die befugt sind, „beglaubigte Übersetzungen“ anzufertigen. Der Weg zu dieser Ehre ist nicht einheitlich geregelt, der zugrunde liegende Gedanke meist die einzige Gemeinsamkeit. Grundlage in Bayern stellt das "Gesetz über die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern" dar (DolmG). Voraussetzungen sind eine einschlägige abgeschlossene Ausbildung (Universitätsstudium oder Ausbildung an einem staatlichen oder privaten Institut) notwendig. Diese muss unter Umständen als nach bayerischen Gesetzen gleichwertig anerkannt werden. „Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ und "persönliche Zuverlässigkeit" sind in aller Regel durch ein Führungszeugnis belegt. Die Beeidigung nimmt der Präsident des Landgerichts vor, an dem der Übersetzer seinen Wohnsitz hat. Sie kann bei wiederholt mangelhafter Arbeit wieder entzogen werden.

Abwechslungsreich wird das Ganze, wenn man die offiziell gebräuchlichen Tätigkeitsbezeichnungen, Vorgaben für Stempelinhalte und das übliche Procedere bei der Hinzuziehung der Sprachmittler bei Gericht vergleicht. In Bayern nennen wir uns „öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer für die xy Sprache.“ In Baden-Württemberg spricht man von „öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzern“. In Schleswig-Holstein von „ermächtigten Urkundenübersetzern“, in Sachsen gar „öffentlich bestellt und allgemein beeidigt“. In Thüringen darf ein Übersetzer auch dolmetschen und ein Dolmetscher auch übersetzen, obgleich es sich hierbei eigentlich um verschiedene Ausbildungsprofile handelt. (Ein Dolmetscher überträgt mündlich, ein Übersetzer schriftlich). In Brandenburg gibt es eine „Beeidigung für Dolmetscher“ und eine „Ermächtigung“ für Übersetzer. Und im hohen Norden Hamburgs wird erst gar nicht lange gefackelt und nicht unterschieden zwischen Übersetzern und Dolmetschern.

Die Korrektheit der angefertigten Übersetzungen wird mit einem Rundstempel bestätigt, dessen Form, Größe und Inschrift in fast allen Bundesländern vorgegeben ist. Der Bestätigungspassus ist in den meisten Bundesländern genau vorgegeben und beinhaltet in der Regel die Sprachkombination, Ort und Datum und die Information, ob für die Übersetzung ein Original, einen beglaubigte Kopie oder eine normale Kopie vorgelegen hat. Dies beantwortet auch schon meine Lieblingsfrage beim ersten Kundenkontakt, ob denn ein Original zwingend vorgelegt werden müsse :-)

Und wer tatsächlich bis hierher gelesen hat, einen Übersetzer in Bayern sucht und nicht mich kontaktieren möchte, findet eine Liste von beeidigten Übersetzern und Dolmetschern beim Landgericht München oder beim Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer.

Weitere Informationen zur Form der Ausfertigung von beglaubigten Übersetzungen, Vorlage von Originalen oder Kopien und dem Erhalt einer Apostille finden sich auf meiner Website unter den FAQ.

Kleine Anmerkung: Falls ich hier falsche oder veraltete Informationen aufgeführt habe, danke ich natürlich für eine kurze Rückmeldung und generell Feedback von der anderen Seite der Weißwurst-Grenze!

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