Übersetzung

Donnerstag, 9. August 2012

Meine Lieblingsanfragen.

Als freier Übersetzer erhält man ja aus diversen Auftragsbörsen, Portalen und einschlägigen Mailing-Listen immer mal Job-Ausschreibungen. Meine liebsten lauten ungefähr so:

"Ich / mein Kunde / xy braucht bis heute abend/morgen mittag einen Text ins Englische. Einfacher Inhalt, ca. 1.000 Zeichen. Keine besonderen Anforderungen. Angebote bitte an ...".

Nein, ich würde mich niemals erdreisten, es auszusprechen. Aber schreiben ist ja erlaubt:
Wenn es so schnell und einfach ginge, warum macht er es nicht s. ... ?
Oder seine Sekretärin, die ja sicher "Englisch in Wort und Schrift" im Lebenslauf angegeben hat?
Ach so, mit anderen Dingen beschäftigt.
Und sein Trainee, der gerade vom Auslandsemester in Asien oder USA zurückgekehrt ist. Jung und hochmotiviert ist, und jetzt die Chance hätte, zu brillieren?
Ach so, leider krank.
Und am allerschnellsten ginge es ja mit Google Translate. Und am kostengünstigsten wäre es auch ....

Mittwoch, 20. Juni 2012

Die mit dem Stempel.

Vereidigte Übersetzer, anerkannte Dolmetscher, zertifizierte Übersetzungsbüros. Welcher Kunde soll sich im Behördendschungel noch zurechtfinden, wenn schon Kollegen aus unterschiedlichen Bundesländern im fachlichen Austausch Mühe haben, den Überblick zu behalten?

Deshalb in Kürze und von vorne:

Der Beruf des Übersetzers ist in Deutschland nicht geschützt.

Das heißt, jeder Nachhilfelehrer, jede ambitionierte Hausfrau und jeder ausgeruhte Vorruheständler, der sich kompetent fühlt und Spaß dabei hat, darf sich als Sprachmittler betätigen. In vielen Fällen funktioniert dies auch ausgezeichnet, und die Auswirkungen fehlerhafter Übersetzungen sind - Gott sei Dank - meist nicht ganz so gravierend wie die Konsequenzen einer stümperhaften Herztransplantation. Aber auch auf den Ärger, der etwa aus einem falsch übersetzten Kaufvertrag resultiert, verzichtet man doch gerne. Behörden sichern sich deshalb gleich ab und akzeptieren nur Übersetzer und Dolmetscher „mit Stempelgewalt“.

Was heißt das im Klartext?

In jedem Bundesland gibt es bei Gericht eine Liste mit Sprachmittlern, die befugt sind, „beglaubigte Übersetzungen“ anzufertigen. Der Weg zu dieser Ehre ist nicht einheitlich geregelt, der zugrunde liegende Gedanke meist die einzige Gemeinsamkeit. Grundlage in Bayern stellt das "Gesetz über die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern" dar (DolmG). Voraussetzungen sind eine einschlägige abgeschlossene Ausbildung (Universitätsstudium oder Ausbildung an einem staatlichen oder privaten Institut) notwendig. Diese muss unter Umständen als nach bayerischen Gesetzen gleichwertig anerkannt werden. „Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ und "persönliche Zuverlässigkeit" sind in aller Regel durch ein Führungszeugnis belegt. Die Beeidigung nimmt der Präsident des Landgerichts vor, an dem der Übersetzer seinen Wohnsitz hat. Sie kann bei wiederholt mangelhafter Arbeit wieder entzogen werden.

Abwechslungsreich wird das Ganze, wenn man die offiziell gebräuchlichen Tätigkeitsbezeichnungen, Vorgaben für Stempelinhalte und das übliche Procedere bei der Hinzuziehung der Sprachmittler bei Gericht vergleicht. In Bayern nennen wir uns „öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer für die xy Sprache.“ In Baden-Württemberg spricht man von „öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzern“. In Schleswig-Holstein von „ermächtigten Urkundenübersetzern“, in Sachsen gar „öffentlich bestellt und allgemein beeidigt“. In Thüringen darf ein Übersetzer auch dolmetschen und ein Dolmetscher auch übersetzen, obgleich es sich hierbei eigentlich um verschiedene Ausbildungsprofile handelt. (Ein Dolmetscher überträgt mündlich, ein Übersetzer schriftlich). In Brandenburg gibt es eine „Beeidigung für Dolmetscher“ und eine „Ermächtigung“ für Übersetzer. Und im hohen Norden Hamburgs wird erst gar nicht lange gefackelt und nicht unterschieden zwischen Übersetzern und Dolmetschern.

Die Korrektheit der angefertigten Übersetzungen wird mit einem Rundstempel bestätigt, dessen Form, Größe und Inschrift in fast allen Bundesländern vorgegeben ist. Der Bestätigungspassus ist in den meisten Bundesländern genau vorgegeben und beinhaltet in der Regel die Sprachkombination, Ort und Datum und die Information, ob für die Übersetzung ein Original, einen beglaubigte Kopie oder eine normale Kopie vorgelegen hat. Dies beantwortet auch schon meine Lieblingsfrage beim ersten Kundenkontakt, ob denn ein Original zwingend vorgelegt werden müsse :-)

Und wer tatsächlich bis hierher gelesen hat, einen Übersetzer in Bayern sucht und nicht mich kontaktieren möchte, findet eine Liste von beeidigten Übersetzern und Dolmetschern beim Landgericht München oder beim Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer.

Weitere Informationen zur Form der Ausfertigung von beglaubigten Übersetzungen, Vorlage von Originalen oder Kopien und dem Erhalt einer Apostille finden sich auf meiner Website unter den FAQ.

Kleine Anmerkung: Falls ich hier falsche oder veraltete Informationen aufgeführt habe, danke ich natürlich für eine kurze Rückmeldung und generell Feedback von der anderen Seite der Weißwurst-Grenze!

Montag, 2. April 2012

Mox und der Übersetzeralltag

Jüngst mal wieder bei Mox geschmökert? Entzückende Cartoons über clevere Übersetzungsagenturen, unterirdische Honorare und Kunden, die alles besser wissen. Bitte schnellstmöglich nachholen. Aber Vorsicht vor Risiken und Nebenwirkungen, sprich: Allzu kritischem Nachdenken über die eigene Situation. Möglicherweise muss eine oder andere Kunde dran glauben ;-)

Dienstag, 22. November 2011

Schon von Mox gehört?

Wie ist es möglich, dass ich heute erst Mox gefunden habe? Klasse Blog für Übersetzerkollegen. Aber nur für diejenigen, die eine gehörige Portion schwarzen Humor verkraften und der Zusammenarbeit mit Agenturen ein klitzekleines Bisschen kritisch gegenüberstehen, ohne deshalb gleich Privat-Insolvenz anmelden zu müssen ....

Dienstag, 13. September 2011

"Eigentlich steht nicht viel drauf ..."

Von Zeit zu Zeit ist einfach Wundern angesagt, zum Beispiel beim Blick über den Tellerrand, hin zum Wettbewerb. Und was liest man da so: Beglaubigte Übersetzung verschiedenster Urkunden zum Schnäppchenpreis von 20,00 €. Wie die wohl aussehen? Wer die wohl anfertigt?

Ein kurzer Blick durch meine Bürotür? Dann wird vermutlich schnell klar, warum bei vielen Anbietern ein Mindestsatz von 50,00 oder gar 100,00 € am Ende der Preisliste steht. Und dass sich dahinter weder Arroganz, noch Größenwahnsinn verbirgt, sondern einfach gesunder Menschenverstand.

Tag 1: Kundin fragt an wegen „kurzer Bestätigung für ein Amt, eigentlich nur 2 Sätze“.

Ich bitte um Zusendung, da ich nach rund 15 Jahren weiß, dass Preisauskünfte ohne Einsichtnahme nicht wirklich zielführend sind. Ganz Ungeduldige finden einige Preisbeispiele auf meiner Website, diese bringen für den Einzelfall aber nicht wirklich große Erkenntnisse :-) Will Kundin anrufen, aber offensichtlich fehlt eine Ziffer in der Telefonnummer. Ich schreibe zurück.

Einige Stunden später: Kundin antwortet per Mail, vergisst aber die Anlage. Anruf auf dem Handy scheitert leider wieder, da keine Mailbox dran. Aber Geduld kann man üben auf dem Weg zur Vollkommenheit ...

Tag 2. Unterlagen kommen an.

Wie vermutet – zu den angekündigten 2 Zeilen kommen noch diverse Verweise auf Gesetzesgrundlagen, Hinweise auf Sicherheitsmerkmale des Spezialpapiers. Und eine Überbeglaubigung des Landgerichts. Nicht Kopf schütteln, sondern einfach glauben: Laut Vorgaben von offizieller Seite muss alles, bis hin zum letzten Komma, übersetzt werden – oder zumindest erklärend erwähnt ... Geschätzter Zeitaufwand: Einschließlich notwendiger Recherchen, einer halbwegs ordentlichen Optik und abschließender Prüfung: Minimum 1,5 Stunden. Je nach Sympathie-Level, erlittenem Behörden-Trauma auf Kundenseite und/oder sonst wie geartetem Kommunikationsbedürfnis etwas mehr :-).

Tag 3: Kundin willigt ein, mir angesichts des engen Zeitfensters das Dokument nochmal in einer besseren Auflösung zu schicken. Das Ergebnis kann sich sehen lassen und wir beschließen, dass ich von der Kopie übersetze.

Tag 5: Kundin überlegt, ob sie vielleicht doch ihren Mann vorbeischickt, der die Dokumente abholt. Da wir uns aber für den besagten Tag auf keine passende Uhrzeit einigen können, bleibt es doch beim Postweg.


Tag 20 nach Rechnungstellung:
Kundin antwortet auf meine Zahlungserinnerung zerknirscht aus dem Urlaub und überweist am Folgetag.

Preisfrage zum Schluss: Wer meiner geschätzten Kollegen und – innen lässt sich hinreißen, eine solche Tätigkeit zum Anfang genannten Honorar anzubieten, bei dem ihn – netto und nach Abzug von Kosten - die meisten Putzfrauen belächeln? Stets interessiert an neuen Erkenntnissen ...

Freitag, 25. Februar 2011

Angebot für Website-Lokalisierung

Wie schön, dass Kollegin Gabriele Zöttl es so schön ausformuliert hat. Regelmäßig ereilen unsereins ja Anfragen à la: "Was kostet bei Ihnen die Übersetzung der Website xyz. Bitte erstellen Sie uns ein Angebot." Ich gestehe: Ich wundere mich in der Tat gelegentlich, dass der Auftrag angeblich schon vergeben war, ehe ich überhaupt die Chance hatte, detaillierte Informationen zu erhalten. Vor allem dann, wenn derlei Anfragen bei gängigen Übersetzer-Portalen ausgeschrieben werden. Oder im Verteiler meine 10 Lieblings-Wettbewerber unter den Google-Top-Ten aufgelistet waren. Ob dann halt einfach der Schnellste und Billigste das Rennen macht? Nun denn ... :-)

Donnerstag, 25. November 2010

Akquise mit der Gießkanne.

Der Wind weht rauer – aber geweht hat er ja auch schon vor der Wirtschaftskrise. Und ein wenig Wind braucht man ja auch, um auf dem Wasser voranzukommen und den gewählten Kurs halten zu können :-)

Aber auch bei uns Übersetzern bedeutet dies oft: Qualifikation ist (fast) Nebensache. Entscheidend ist meist 1. der Preis, 2. der Preis, 3. der Preis und manchmal 4. die Lieferzeit. Übersetzen kann scheinbar heute jeder. Die meisten haben aber einfach „keine Zeit“, „keine Lust“ und unterschwellig Wichtigeres zu tun. Wer an Jobs kommen möchte, muss fix und flexibel sein und schön regelmäßig akquirieren. Ich auch, keine Frage. Doch welch kuriose Konstellationen sich da ergeben würden, wenn Frau es drauf ankommen ließe – oh, liebe Leute, bitte denkt nicht weiter drüber nach. Oder besser, doch.

Die Folgen einer suchmaschinen-optimierten Website und ab und zu ein paar Euronen für AdWords bleiben nicht ohne Folgen: Regelmäßig Anfragen, nicht nur von Kunden, sondern auch von Übersetzer-Kollegen, für freie Mitarbeit. Hier plagt mich natürlich schon gelegentlich das schlechte Gewissen, wenn ich es nicht schaffe, zeitnah zu antworten.

Wer sich die Mühe macht, sich eine Minute auf meiner Website umzuschauen, findet schnell die Seite „Jobs", auf der unmissverständlich steht, dass ich mich nicht als Agentur im engeren Sinne sehe, da ich nur Aufträge für meine Arbeitssprachen englisch und spanisch annehme und im Bedarfsfall mit Einzelübersetzern zusammenarbeite, meist Muttersprachler. Aufträge für andere Sprachen oder Fachgebiete vermittle ich grundsätzlich nicht. Weil: Keine Zeit und keine Lust auf vorprogrammierten Ärger – auch nicht gegen Bares.

Aber, oh Wunder, landen trotzdem regelmäßig in meinem Posteingang Angebote von in Deutschland ansässigen Übersetzungsbüros, die mir ihre Dienste anbieten, mit freundlichem Verweis auf die 100 - 1.000 „hochqualifizierten“ Übersetzer, die in der Datenbank schon ungeduldig in den Startlöchern sitzen, und die für ihre hochqualifizierte Tätigkeit scheinbar nicht mehr als 0,40 bis 0,70 Cent für sich beanspruchen - wenn schon die Agentur sich mit Zeilenpreisen (ab) weit unter einem Euro bewirbt. Rein hypothetisch hieße das dann: Ich übernehme einen Auftrag für 1,50 –2,00 €, weil der Kunde entweder vom Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugt ist, oder einfach keine Zeit respektive Lust hat, weitere 10 Angebote einzuholen. Erwähne in einem Halbsatz oder auch ganz offiziell in der Auftragsbestätigung, dass im Bedarfsfall noch weitere Kandidaten den Text zerpflücken werden. Reiche den Auftrag weiter, den der letzte – mir völlig unbekannte - Hansl in der Kette, der grade verfügbar ist und über die passende Qualifikation verfügt, zu einem geschätzten Brutto-Stundensatz von 15,00 € übersetzt. Und drei Tage später, nachdem er die fünfte Rückfrage beantwortet hat, vielleicht doch bereut, den Auftrag angenommen zu haben.

Und dann heißt es in diversen Übersetzerforen, Grüppchen und Stammtischen: „Mehr als 1,00 pro Zeile ist einfach kaum drin heutzutage.“ In diesem Zusammenhang muss ich unbedingt noch auf den Beitrag von Gabriele Zöttl hinweisen, die in ihrem Blog einen ähnlichen Sachverhalt beschreibt.

Deshalb mein Wort zum Donnerstag: Das Freiberufler-Dasein birgt zwar Risiken, aber auch Chancen. Eine davon heißt: Nein-Sagen lernen. Nein zu unterirdischen Honoraren, nein zu utopischen Lieferzeiten. Ja zur Wertschätzung der eigenen Kompetenz und Erfahrung und Ja zur Akquise von Kunden, die bereit und/oder in der Lage sind, für eine anspruchsvolle Arbeit ein angemessenes Honorar zu bezahlen.

Und: Gelegentlich bei Bedarf mal den Kurs ändern :-)

Montag, 30. August 2010

Warum wir nichts "mal kurz übersetzen" ...

zumindest nicht gegen Bares. Und dies, obwohl es ja sowieso meist nicht nötig ist. Weil ja heute jeder "Englisch kann". Ja, doch. Ich liebe diese Glosse von Carolin Tetzel. So lustig. Und doch so traurig. Weil so wahr. Warum wir nicht mal "schnell was übersetzen". Genauso wenig, wie unser Zahnarzt mal eben an der Türschwelle eine Füllung in die vermutlich passende Öffnung reinpappt. Sondern einen Termin vereinbart. Und dann meist ein Vorgespräch folgt. Und danach rund eine Stunde für die Behandlung eingeplant wird - weil es sonst teuer werden könnte. ÜbersetzerkollegInen und vielleicht auch der eine oder andere Kunde in spe. Bitte unbedingt reinhören. Köstlich!

Mittwoch, 9. Juni 2010

Die reizende Rede von La Toya Jackson

Anders als Herzchirurgen und Architekten bieten ja Texter und Übersetzer ein Handwerk, von dem (fast) jeder denkt: Könnte ich ja selbst machen, habe aber leider grade keine Zeit / Lust / Ambitionen / Budget / Dringenderes (Nichtzutreffendes bitte streichen). Dass man für eine gute Übersetzung mehr braucht, als ein paar Jahre Schulenglisch, "Liebe zu Sprachen" oder ein gutes Gedächtnis, beschreibt Kollegin Schmidt-Abidi bei der Protextbewegung. Unter der Rubrik "wer macht was?" umreißt sie einige Berufsbilder, die in den Medien häufig vertreten sind und doch oft durcheinander gebracht werden. Wer wüsste schon auf Anhieb, wie man Drehbuchautor wird, was das Lekorat vom Korrektorat unterscheidet, oder den Übersetzer vom Dolmetscher? Und welches Handwerk dafür beherrscht werden muss? Ein besonderes Schmankerl ist natürlich die Rede von La Toya Jackson beim Semperopernball, von der ja bekanntermaßen in der deutschen Version nicht mehr viel übrigblieb. Zumindest ein besseres Gedächtnis hätte wohl nicht geschadet :-)

Mittwoch, 28. April 2010

Linktipp - Techwriter

Ewig denke ich schon daran – jetzt muss ich hier endlich mal einen Link empfehlen, der wirklich einen Mehrwert bietet: www.techwriter.de.

Für junge Übersetzer-Kollegen, die auf der Suche sind nach Informationen über das Freiberufler-Dasein. Die sich über Akquisemöglichkeiten und juristische Probleme informieren möchten.

Die lesen möchten, was zu tun ist, wenn der Kunde nicht zahlt.

Oder Fachwörterbücher suchen. Ja, doch, die aus Papier – zum Blättern.

Für alte Hasen, die sich mal wieder inspirieren lassen oder schauen möchten, ob sie mit ihrem Wissen noch auf dem Laufenden sind.

Für technische Redakteure, Texter, Leute, die sich mal schnell informieren möchten über Software und Tools jeglicher Preisklasse und Couleur.

Für Übersetzer und Dolmetscher, die glücklich sind über Links zu Online-Fachwörterbüchern oder eine Übersicht über Berufsverbände.

Tipps zur Zusammenarbeit mit Übersetzungsagenturen – und letztlich auch für Kunden, die auf dem Weg zur Jobvergabe überlegen, woran man wohl einen seriösen Übersetzer oder ein Büro erkennt. Worin sich sprachlich, fachlich und praktisch ein Übersetzungsbüro, ein Netzwerk oder eine „Agentur“ unterscheiden. Wie man ahnen kann, ob es sich tatsächlich um „Experten“ handelt, oder nur ein schickes Design das Auge blendet.

Und natürlich nicht zu vergessen diverse Mailinglisten, die Jobangebote und Austausch zu verschiedenen Themen bringen. Ich bin immer wieder begeistert.

Impressum

Margit Sies-Gurel Kontakt: Alte Landstr. 18 D-85521 Ottobrunn Telefon: 089/ 84 24 67 Margit.Sies@t-online.de Margit Sies-Gurel

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