Dienstag, 24. Oktober 2006

Haben Sie auch "AGB`s"?

Seit 1. August ist es sozusagen „amtlich“: Im Deutschen gibt es zwar kein Genitiv-S mit Apostroph. Man kann jedoch eines anbringen, um Eigennamen hervorzuheben.
Logisch scheint das Ganze nicht unbedingt, aber wenn man schon mit Begeisterung etwas falsch macht, soll man sich dessen wenigstens bewusst sein, oder?

Einige interessante und zum Teil etwas seltsam anmutende Beispiele kann man auf der Seite des Autors Gerd M. Hofmann nachlesen, http://www.apostrophen-alarm.de, ein Interview mit ihm in der Süddeutschen Zeitung. Könnte man nun auch behaupten, dass die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen so individuell auf das eigene Business zugeschnitten sind, dass auch ihnen ein „s“ gut steht ...?

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