Pflichtangaben für Webseiten-Betreiber
Mal ehrlich - mittlerweile hat wahrscheinlich schon jeder halbwegs aufgeweckte Schüler davon gehört: Pflichtangaben für Anbieter von Waren und Dienstleistungen im Internet, die leicht auffindbar und als solche problemlos erkennbar sein sollen. Trotzdem gibt es in der Praxis ja immer mal wieder Zweifels - und Streitfälle. Detaillierte Infos zum Thema bietet dieser Leitfaden des Bundesjustizministeriums.
MSies - 1. Feb, 13:58
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