Datenschutz
Heute schon ein neues Gesetz genossen? Wirklich nicht? Das kann schnell nachgeholt werden: Seit 01. März 2007 muss nach den letzten Änderungen des Telemediengesetzes (§ 13) jeder Betreiber einer gewerblichen Website jeden Nutzer über Art, Form und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten unterrichten.
Nun ja, es ist müßig, als Nicht-Jurist darüber zu spekulieren, ab welchem Zeitpunkt oder Umstand wir im Jahr 2007 von einer gewerblichen Website sprechen. Ein wenig Vorsorge scheint mir in diesem Fall aber weniger unangenehm, als die Begegnung mit Kostennoten von Fremdanwälten .....
Weitere Infos finden sich hier.
Nun ja, es ist müßig, als Nicht-Jurist darüber zu spekulieren, ab welchem Zeitpunkt oder Umstand wir im Jahr 2007 von einer gewerblichen Website sprechen. Ein wenig Vorsorge scheint mir in diesem Fall aber weniger unangenehm, als die Begegnung mit Kostennoten von Fremdanwälten .....
Weitere Infos finden sich hier.
MSies - 7. Mär, 11:59
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