Erfolgsbeteiligung für Übersetzer
Dies dürfte vor allem für die Kollegen aus der Sparte Literatur von Bedeutung sein: Der
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Übersetzer grundsätzlich ein Recht auf Beteiligung am Erlös haben.
Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Übersetzer grundsätzlich ein Recht auf Beteiligung am Erlös haben.
MSies - 16. Okt, 11:19
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