Neue Verordnung zu Informationspflichten bei Dienstleistern
Wie schön - es gibt wieder was Neues, über das sich Freiberufler, deren Zeit meist sowieso knapp ist, sich den Kopf zerbrechen dürfen: Die neuen Informationspflichten auf ihrer Website. Kollegin Elke Fleing hilft netterweise weiter - mit einem Beitrag von RA Thomas Schwenke.
MSies - 19. Mai, 09:37
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